Ausbildung
Ausbildung wird bei der Freiwilligen Feuerwehr GROSS geschrieben, denn jedes Mitglied wird auf diversen Gebieten geschult.
Die Ausbildungsinhalte sind in der Feuerwehrdienstvorschrift 2 (FwDV 2) bundeseinheitlich festgeschrieben und für Freiwillige Feuerwehren, Pflichtfeuerwehren, Werkfeuerwehren und Berufsfeuerwehren inhaltlich gleich. Für letztere können jedoch weitergehende länderspezifische Vorgaben existieren.
Die Ausbildung bei den Feuerwehren in Deutschland gliedert sich in drei Teile:
- die dreiteilige Truppausbildung, besteht aus Grundausbildungslehrgang (Truppmannausbildung Teil 1), sowie der darauf aufbauenden Truppmannausbildung Teil 2, beide sind von jedem Feuerwehrmann zu durchlaufen, sowie dem abschließenden Truppführerlehrgang.
- die technische Ausbildung beinhaltet neben zusätzlichen allgemeinen Ausbildungsinhalten wie z.B. die Ausbildung zum Sprechfunker, Atemschutzgeräteträger und Maschinisten auch Sonderausbildungen wie das Verhalten bei Gefahrguteinsätzen.
- die Führungsausbildung bildet Führungskräfte, wie Gruppenführer und Zugführer (Feuerwehr) aus oder bildet sie für besondere Einsätze (z. B.: Gefahrguteinsätze) fort. Auch die Ausbildung zum Ausbilder gehört zu den Führungslehrgängen
Die Ausbildung findet auf verschiedenen Ebenen statt:
- eigene Wehr (z.B. Übungsabende)
- Amt Eiderkanal (Truppmannausbildung, Truppführerausbildung)
- Kreis Rendsburg-Eckernförde (Sprechfunker, Maschinist, Technische Hilfe,...)
- Landesfeuerwehrschule Schleswig Holstein (z.B. Gruppenführer, Zugführer,...)
Weitere Details findest Du unter Truppmann und weitere Lehrgänge
FwDV 10 - Tragbare Leitern
Das erste Projekt der Arbeitsgruppe Medien & Kommunikation der Freiwilligen Feuerwehren Hamburgs aus dem Jahre 2007. In 2014 vollständig überarbeitet und an die FwDV3 angepasst. Sämtliche Texte wurden neu gesprochen, Details wie der Spierenstich bei der Leiterkopfsicherung eingebaut.