Feuerwehrtechnische Lehrgänge

Nach Deiner Feuerwehrgrundausbildung hast Du die Möglichkeit, Dich weiter zu entwickeln. Nachfolgend findest Du die typischen Lehrgänge, die viele unserer Kameradinnen und Kameraden durchlaufen haben. 

Sprechfunker

Voraussetzung

 

  • die erfolgreich abgeschlossene Truppmannausbildung Teil 1 (Grundausbildungslehrgang).

 

Ziel der Ausbildung

  • ist die Befähigung zum Übermitteln von Nachrichten mit Sprechfunkgeräten im Feuerwehrdienst.

 

 

Lehrgangsdauer: 16 Stunden.

Atemschutzgeräteträger

Voraussetzung: 

 

  • die erfolgreich abgeschlossene Truppmannausbildung Teil 1 (Grundausbildungslehrgang)
  • eine gültige Untersuchung zur Atemschutztauglichkeit gem. den geltenden Bestimmungen (nach G 26 / Gruppe 3)
  • das vollendete 18. Lebensjahr.
  • Der Lehrgang "Sprechfunker" soll vor dem Lehrgang "Atemschutzgeräteträger" abgeschlossen sein.

 

 

Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zum Einsatz unter Atemschutz.

 

 

Lehrgangsdauer:  25 Stunden.

Maschinist

Voraussetzung 

 

  • die erfolgreich abgeschlossene Truppmannausbildung
  • und der Besitz des Führerscheins der Klasse B oder höher.
  • Der Lehrgang "Sprechfunker" soll vor dem Lehrgang "Maschinisten" abgeschlossen sein.

 

Ziel der Ausbildung

  • ist die Befähigung zum Bedienen maschinell angetriebener Einrichtungen (mit Ausnahme von maschinellen Zugeinrichtungen) und sonstiger auf Löschfahrzeugen mitgeführten Geräte
  • sowie die Vermittlung von Kenntnissen und richtiger Verhaltensweisen, die für die Durchführung von Einsatzfahrten unter Inanspruchnahme von Sonderrechten erforderlich sind.

 

 

Lehrgangsdauer: mindestens 35 Stunden.

Technische Hilfeleistung

Voraussetzung 

  • die erfolgreich abgeschlossene Truppmannausbildung.

 

Ziel der Ausbildung

  • ist die Befähigung zur verletztenorientierten Rettung,
  • zur richtigen Handhabung der Ausrüstung
  • und zur Bedienung der Geräte für technische Hilfeleistungen auch größeren Umfanges.

 

Lehrgangsdauer:  35 Stunden.

 

 

 

Truppführer

Voraussetzung :

  • die erfolgreich abgeschlossene Truppmannausbildung.

 

Ziel der Ausbildung

  • ist die Befähigung zum Führen eines Trupps nach Auftrag innerhalb der Gruppe oder Staffel.

 

 

Lehrgangsdauer: 35 Stunden.

Gruppenführer

Voraussetzung

 

  • der erfolgreich abgeschlossene Lehrgang "Truppführer"
  • sowie die erfolgreiche Teilnahme am Lehrgang "Sprechfunker"
  • und an einem weiteren technischen Lehrgang.

 

Ziel der Ausbildung

  • ist die Befähigung zum Führen einer Gruppe, einer Staffel oder eines Trupps als selbständige taktische Einheit
  • sowie zur Leitung von Einsätzen mit Einheiten bis zur Gruppenstärke.

 

Lehrgangsdauer: 70 Stunden

 

 

Der Lehrgang wird in zwei Teilen zu je 35 Stunden an der Landesfeuerwehrschule Schleswig-Holstein durchgeführt (Abschnitte I und II).

Zugführer

Voraussetzung 

  •  der erfolgreich abgeschlossene Lehrgang "Gruppenführer".

 

Ziel der Ausbildung ist

  • die Befähigung zum Führen eines Zuges, einschließlich eines erweiterten Zuges,
  • sowie zur Leitung von Einsätzen mit Einheiten bis zur Stärke eines erweiterten Zuges.

 

Lehrgangsdauer: 70 Stunden

 


Der Lehrgang wird in zwei Teilen zu je 35 Stunden an der Landesfeuerwehrschule durchgeführt (Abschnitte I und II).